Unsere Leistungen
Bauberatung & -begleitung
Als Mitglied der Bayerischen Ingenieurkammer (BayIK) mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung sind alle Voraussetzungen für Bauplanungen bzw. –eingaben gegeben. Bauplanungen bzw. -eingaben werden aber derzeit nicht angeboten und ausgeführt. Aufgrund langjähriger Erfahrung auf dem Bausektor, sehr hohe Kompetenz in allen Fragen der Bauberatung und –begleitung.
Energieberatung
Vorortberatung bei Sanierungsmaßnahmen mit Bestandsaufnahme, Erarbeitung Sanierungsfahrplan für Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen, Kostenabschätzung der Sanierungsmaßnahme, Koordinierung der beteiligten Handwerksfirmen mit Rechnungsprüfungen. Bilanzierung (Berechnung Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust) bei KfW-Effizienzhäuser z.B. KfW-EH 85 bis KfW-EH 55 EE bei Sanierungen.
Sachverständiger für Bauschäden (TÜV)
Durch Zusatzausbildung zum Sachverständigen für Bauschäden können bei einer Bestandsbeurteilung Schadenspotenziale und Ausführungsmängel sicher erkannt und sinnvollen Lösungen zugeführt werden.
Fördermittelberatung (KfW/BAFA)
Beratung der Bauherren/Antragsteller bei der Wahl der Förderprogramme der KfW bzw. BAFA. Abwägung zwischen zinsverbilligtem Kredit mit Tilgungszuschuss, oder einem reinen Zuschussprogramm bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand. Antragstellung online für die einzelnen KfW-Förderprogramme. BAFA Beratung und Antragstellung bei Förderanträgen für Einzelmaßnahmen BEG EM bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder bei Anlagetechnik-Heizung etc.
Häufig gestellte KfW- bzw. BAFA Programme/-Förderungen:
- Programm 261: Energieeffizient Bauen und Sanieren „Effizienzhaus Kredit“
bei Neubauten wird nur noch die Nachhaltigkeitsklasse KfW-EH 40 NH gefördert. Bei Sanierungen KfW-EH 85, 70, 55 und 40 mit den neuen EE-Klassen und ab Sept. 2022 mit der WPB-Klasse für Gebäude mit sehr schlechter Energie-Effizienz. - BAFA BEG EM: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagetechnik, Heizungserneuerung und Heizungsoptimierung.
Bei allen vorigen Programmen wird ein ZUSCHUSS VON 50% für die Baubegleitung gewährt! (Energieberatungskosten)
Ausstellung von Energieausweisen
Energieausweise müssen gesetzlich bei Verkauf oder Vermietung eines Wohngebäudes ausgestellt werden und haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Dabei gibt es den Verbrauchsausweis, der auf den Energieverbräuchen der letzen drei Jahre beruht. Und den Bedarfsausweis, der sich aus der Qualität der thermischen Gebäudehülle und der Anlagentechnik errechnet. Dies ist die theoretische, nutzerneutrale aber auch aufwendigere Methode. In der Regel kann die angewendete Methode frei gewählt werden (mit Ausnahme bei Wohnhäuser bis einschließlich 3 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben).